Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Allgemeines
1.1. Für sämtliche Geschäfte zwischen Kunden und der DAKS Gastro GmbH, Stumpergasse 50/4, 1060 Wien gelten ausschließlich diese "Allgemeinen Geschäftsbedingungen".
Von diesen "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
1.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
2. Preise
Folgende Preisbestandteile werden jedenfalls, unabhängig von der gewählten Personenanzahl, verrechnet:
2.1. Weinkeller:
- 8 Stunden Raummiete: Euro 1.500.- (inkl. Inhouse Technik und Mobiliar) - jede weitere Stunde: Euro 200.- - Reinigungskosten: Euro 250.-
2.2. Barbereiche exclusiv:
Planter‘s Club (hinterer Barbereich):
- Mindestkonsum Euro: 4.500.- - Reinigungskosten Euro: 150.-
Planter‘s Club (gesamter Barbereich): auf Anfrage
2.3. Alle angeführten Preise verstehen sich, falls nicht besonders angeführt, exklusive 20% Umsatzsteuer.
3. Auftrags- und Zahlungsbedingungen
3.1. Eine Auftragserteilung muss schriftlich unter Angabe des Namens und der vollständigen Geschäftsadresse des Auftraggebers sowie des Rechnungsempfängers übermittelt werden, um verbindlich zu sein.
3.2. Schriftlich ist eine Übermittlung dann, wenn sie per unterzeichnetem Brief, unterzeichnetem Fax oder per E-Mail erfolgt. Sollte eine Auftragserteilung mündlich erfolgen, so ist, für eine gültige Auftragserteilung, eine schriftliche Auftragserteilung am selben oder spätestens am Folgetag vom Kunden nachzureichen. Der mündliche Auftrag wird längstens für 24 Stunden unverbindlich reserviert.
Erst mit schriftlicher Bestätigung ist eine Auftragserteilung verbindlich. Die genannte Personenanzahl gilt als garantierte Mindestzahl, die in jedem Fall verrechnet wird.
Ab Zahlungseingang der unter Punkt 3.4. genannten 50%-igen Anzahlung ist die Lokation exclusiv für Sie, für den gewünschten Termin, fix reserviert.
3.3. Sollten Auftraggeber und Rechnungsempfänger nicht ident sein, so ist die Bestätigung des Auftrages sowohl vom Auftraggeber als auch vom Rechnungsempfänger zu zeichnen. In jedem Falle aber haften Auftraggeber und Rechnungsempfänger für alle ausstehenden Forderungen oder Teilforderungen aus dem gegenständlichen Auftrag zu ungeteilter Hand.
3.4. Folgende Zahlungskonditionen gelten für unsere Angebote als vereinbart:
- 50 % der Gesamtkosten des gelegten Angebots bei Fixierung des Vertrags – ab da ist Termin fix reserviert - Zusatzkosten wie z.B. variable Personalkosten (35€ pro Stunde) und Getränkekonsum werden nach tatsächlichem Aufwand und tatsächlichem Konsum nach Abschluss der Veranstaltung in Rechnung gestellt. - die ausstehende Rechnungssumme ist prompt nach Rechnungserhalt zu bezahlen
3.5. Werden vereinbarte Zahlungstermine überschritten, sind an DAKS Gastro GmbH vom Auftraggeber sämtliche Mahn- und Inkassospesen, sowie sonstige durch die Betreibung der Forderung entstehenden Kosten zu ersetzen. Für die Zeit des Zahlungsverzuges ist DAKS Gastro GmbH berechtigt, 7 % Zinsen p.a. oder den tatsächlichen Finanzierungsaufwand von DAKS Gastro GmbH zu verrechnen.
3.6. Geleistete Zahlungen werden stets zum Ausgleich der jeweils ältesten Forderung herangezogen.
3.7. Die Annahme eines Neuauftrages von DAKS Gastro GmbH erfolgt erst, wenn eventuelle Außenstände vollständig beglichen wurden.
3.8. Mit der Annahme des Angebots stimmt der Kunde diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen zu
4. Änderungswünsche
4.1. Um einen reibungslosen Ablauf der Veranstaltung gewährleisten zu können, muss der Auftraggeber allfällig gewünschte Angebotsveränderungen, sowie die endgültigen Gästeanzahl, spätestens 7 Tage vor der Veranstaltung dem Auftragsnehmer bekanntgeben. Auch dies hat schriftlich zu erfolgen.
Diese geänderte Personenanzahl gilt dann als garantierte Mindestzahl, die in jedem Fall verrechnet wird.
4.2. Für Änderungen innerhalb von 48 Stunden erlauben wir uns Alternativen zu servieren und allfällige dadurch sich ergebende Teuerungszuschläge zu vereinbaren.
4.3. Bei einer Veränderung der Gästezahl nach oben wird DAKS Gastro GmbH, bei Bekanntgabe des Auftraggebers weniger als 5 Werktage vor der Veranstaltung, nach bestem Wissen und Gewissen versuchen, den entsprechenden Mehrbedarf abzudecken. Sollte dies nicht mehr möglich sein, wird der Auftragnehmer binnen 3 Werktagen darüber verständigt.
Die dadurch entstehenden Mehrkosten (Wareneinsatz, Personal, Organisationsaufwand) gehen zu Lasten des Auftraggebers.
5. Stornobedingungen
5.1. Sollte die Veranstaltung aus vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen ausfallen oder von diesem abgesagt werden, so erhält DAKS Gastro GmbH bei Bekanntgabe des Ausfalls:
- Nach Auftragsvergabe werden bei Stornierung bis 14 Tage vor der Veranstaltung 25 % des letztgültigen Angebotes in Rechnung gestellt. - Ab 7 Tage vor der Veranstaltung 50 % des letztgültigen Angebotes in Rechnung gestellt. - Ab 3 Tage vor der Veranstaltung werden 100% des letztgültigen Angebotes in Rechnung gestellt.
Bereits geleistete Anzahlungen, sofern diese den Betrag der jeweiligen Stornogebühr überschreiten, werden an den Kunden rücküberwiesen.
6. Allgemeine Benützungsbedingungen
6.1. Zugesagte Termine werden vom DAKS Gastro GmbH nur unter der Voraussetzung eines normalen Betriebsablaufes eingehalten.
Streiks, Fälle höherer Gewalt, Betriebsstörungen jeder Art, wie z. B. Stromstörungen etc. entbinden uns von den übernommenen Pflichten.
6.2. Eventuelle Beanstandungen der Veranstaltung sind sofort (vor Ort), längstens aber am darauffolgenden Tag vom Kunden schriftlich bekannt zu geben, da andernfalls die Leistung vom Kunden als akzeptiert gilt.
6.3. Die Sorgfaltspflicht für angemietete Gegenstände obliegt ab Übernahme/Beginn der Veranstaltung bis zur Rückstellung/Beendigung der Veranstaltung dem Auftraggeber. Allfällige Schäden oder Verluste sind vom Auftraggeber zu vertreten und ist der Auftraggeber schadenersatzpflichtig.
6.4. Es wird keine Haftung für Wertgegenstände des/der Kund/in und der Veranstaltungsteilnehmer/innen übernommen.
6.5. Der/die Kund/in hat einen/eine Verantwortliche/n zu benennen, der/die während der Veranstaltung anwesend und für die Auftragnehmerin erreichbar sein muss.
6.6. Der Auftragnehmer setzt Videoüberwachungsanlagen ein, um das Eigentum bzw. die Infrastruktur des Auftragnehmers vor Beschädigung, Einbruch, und Diebstahl sowie sonstigem schädigendem Verhalten zu schützen und die Sicherheit für Kund:innen und Mitarbeiter/innen zu gewährleisten. Es werden ausschließlich allgemeine Bereiche (Weinkeller, Bar, Eingangsbereich) videoüberwacht. Toiletten und Sanitärbereiche werden nicht videoüberwacht.
6.7. In allen Räumlichkeiten herrscht absolutes Rauchverbot. Alle Gäste sind seitens des Auftraggebers hiervon in Kenntnis zu setzen.
7. Jugendschutzbestimmungen
7.1. Der Auftraggeber hat sich mit allen Jugendschutzbestimmungen und gesetzlichen Gegebenheiten selbst vertraut gemacht. Die Aufsicht Minderjähriger während einer Veranstaltung, obliegt nicht der DAKS Gastro GmbH.
8. Schlussbestimmungen
8.1. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ungültig oder rechtsunwirksam sein oder werden, so lässt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
8.2. Für alle sich mittelbar und unmittelbar zwischen DAKS Gastro GmbH und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten gilt österreichisches Recht.
8.3 Die Vertragsparteien vereinbaren für alle aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag stehenden Streitigkeiten, soweit gesetzlich zulässig, die ausschließliche Zuständigkeit des Bezirksgerichts Innere Stadt Wien.
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